Änderung in der Förderung für einen Fernwärmeanschluss!

Kürzung der Fördersätze im Sanierungsbereich

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz wurden überraschend einige Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angekündigt, darunter auch die Kürzung der Fördersätze im Sanierungsbereich. Davon sind (Neu-)Kunden im Wärmenetz leider ebenfalls betroffen – die Änderungen fassen wir folgend zusammen:

Ab sofort gilt:

  • Einzelmaßnahmen können nicht mehr per Kredit mit Tilgungszuschuss finanziert werden – BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) Förderung „nur“ noch als Zuschussvariante

Ab 15. August 2022 gilt:

  • Wärme-/Gebäudenetzanschluss: Fördersatz 25 %
  • Heizungstauschbonus bei Ausbau einer Öl- oder Gasheizung (wenn die Inbetriebnahme der Gasheizung vor mind. 20 Jahren war; Gas-Etagenheizung altersunabhängig): Bonus 10%
  • Im Bereich der Heizungsanlagen wird der 5%-iSFP-Bonus mehr gewährt
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bleibt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

⇒  maximal möglicher Fördersatz für den Anschluss an ein Wärmenetz: 35 %

Bis zum 15. August 2022 kann man noch den Förderantrag zu den aktuellen Konditionen (maximaler Fördersatz bis zu 50 %) beantragen, ab dem 15. August gelten dann die neuen Konditionen.

Weitere Informationen zu den Änderungen unter www.energiewechsel.de ⇒ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Hierzu ein Infoflyer der Energieagentur Südostbayern