Ab sofort gilt:
- Einzelmaßnahmen können nicht mehr per Kredit mit Tilgungszuschuss finanziert werden – BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) Förderung „nur“ noch als Zuschussvariante
Ab 15. August 2022 gilt:
- Wärme-/Gebäudenetzanschluss: Fördersatz 25 %
- Heizungstauschbonus bei Ausbau einer Öl- oder Gasheizung (wenn die Inbetriebnahme der Gasheizung vor mind. 20 Jahren war; Gas-Etagenheizung altersunabhängig): Bonus 10%
- Im Bereich der Heizungsanlagen wird der 5%-iSFP-Bonus mehr gewährt
- Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bleibt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.
⇒ maximal möglicher Fördersatz für den Anschluss an ein Wärmenetz: 35 %
Bis zum 15. August 2022 kann man noch den Förderantrag zu den aktuellen Konditionen (maximaler Fördersatz bis zu 50 %) beantragen, ab dem 15. August gelten dann die neuen Konditionen.
Weitere Informationen zu den Änderungen unter www.energiewechsel.de ⇒ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).