Bei den Vorauszahlungen für das Jahr 2022 wird die Fernwärme Engelsberg GmbH aufgrund des vom Bundestag am 10. November 2022 und vom Bundesrat am 14. November 2022 beschlossenen Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) auf die Abbuchung des Dezemberabschlags zum 15. Dezember 2022 für Fernwärmelieferungen verzichten. Dies ist nur möglich, da vom Bund zum Ausgleich der erhöhten Gas- und Wärmepreise des aktuellen Abrechnungsjahres 2022 für alle Haushaltskunden ein einmaliger Sonderzuschuss zugesagt wurde.
Der Zuschuss ermittelt sich bei der Fernwärme auf Grundlage des errechneten Abschlages für das Jahr 2022 zzgl. 20% Aufschlag (Basis ist die Höhe der Abschlagszahlung im Monat September 2022).
Dieser Zuschuss wird als Summe jeder Jahresrechnung 2022 bei der Fernwärme Engelsberg GmbH als Zuschuss gewährt.
Für diese Gutschrift müssen unsere Kunden nichts tun!
Die Fernwärme Engelsberg GmbH ermittelt und beantragt die Zuschüsse und geben diese mit der Jahresendrechnung im Januar 2023 an jeden Kunden weiter.
Kunden, die die monatlichen Abschläge für einen Dauerauftrag bei der Bank oder mit monatlichen Überweisungen begleichen, sollten selbständig die Überweisung für den Abschlag am 15. Dezember 2022 aussetzen. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der einbezahlte Betrag natürlich der Jahresendrechnung 2022 verrechnet.
Fernwärme Engelsberg GmbH
21. November 2022