i-KFZ Stufe 4 tritt in Kraft und Anpassung der Gebühren für Außerbetriebsetzung

Zulassung im Landkreis Traunstein vollständig digitalisiert

Keine Fahrt zur Zulassungsbehörde nötig: Mit dem i-Kfz-Verfahren können alle Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online und bequem von zu Hause zulassen. Seit 1. September tritt nun die 4. Stufe des Digitalisierungsverfahren in Kraft. Diese ermöglicht es Haltern unmittelbar nach der Online-Zulassung am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Stempelplaketten für die Nummernschilder werden auch weiterhin per Post zugeschickt, während einer 10-tägigen Übergangsfrist genügt dann aber auch die digitale Zulassungsbescheinigung als Nachweis. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt.

Ebenso können mit Stufe 4 erstmals auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über das i-Kfz-Portal abwickeln.

Hier geht es zum Zulassungsverfahren: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrtraunstein/bsp_ikfz_antragstellung

Die Anpassung der Gebühren für die Außerbetriebsetzung eines Kfz finden Sie hier.