Europawahl 2024 - Übersicht über die Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand

Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher und Stellvertretung

Die Wahlvorsteherin / Der Wahlvorsteher bzw. die Stellvertretung leitet und überwacht:

  • im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl den Ablauf der Stimmabgabe tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  • im jeweiligen Briefwahlvorstand die Prüfung der zugewiesenen Wahlbriefe, die am Nachmittag beginnt.
  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des Briefwahlergebnisses nach 18:00 Uhr.

Schriftführerin bzw. Schriftführer und Stellvertretung

Die Schriftführerin / Der Schriftführer bzw. die Stellvertretung führt im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr das Wählerverzeichnis. Dabei wird die Stimmberechtigung der abstimmenden Personen geprüft und die Stimmabgabe registriert.

Darüber hinaus führt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer die Niederschriften, die den Ablauf des gesamten Wahltages im Urnenstimmbezirk bzw. im Briefwahlvorstand dokumentieren.

Bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse nach 18:00 Uhr trägt die Schriftführerin bzw. der Schriftführer das Ergebnis in die Niederschrift ein und sorgt dafür, dass alle sonstigen schriftlichen Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden.

Beisitzerinnen bzw. Beisitzer

Die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer geben im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr Stimmzettel an die wählenden Personen aus.

In den Briefwahlvorständen unterstützen sie ab dem späten Nachmittag die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher bei der Prüfung der dem Briefwahlvorstand zur Auswertung zugewiesenen Wahlbriefe.

Sowohl in den Stimmbezirken der Urnenwahl als auch in den Briefwahlvorständen helfen die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse nach 18:00 Uhr mit.